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   BSG - B 2 U 207/05 B   

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BSG - B 2 U 207/05 B (https://dejure.org/9999,14632)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    Denn der Beigeladene zu 1 hat sich in keiner Weise mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu den verwandten Begriffen Gefälligkeitshandlung und arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auseinandergesetzt (vgl zum Begriff der Gefälligkeitshandlung: BSG SozR 3-2200 Nr. 20; zu arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten: SozR 4-2700 § 105 Nr. 1, insbesondere in Verbindung mit Pferden: SozR 3-2200 § 539 Nr. 28 sowie Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92, jeweils mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    2 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 20/93

    Unfallversicherungschutz - Rennreiter

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    Denn der Beigeladene zu 1 hat sich in keiner Weise mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu den verwandten Begriffen Gefälligkeitshandlung und arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auseinandergesetzt (vgl zum Begriff der Gefälligkeitshandlung: BSG SozR 3-2200 Nr. 20; zu arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten: SozR 4-2700 § 105 Nr. 1, insbesondere in Verbindung mit Pferden: SozR 3-2200 § 539 Nr. 28 sowie Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92, jeweils mwN).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 ff mwN).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG - B 2 U 207/05 B
    Denn der Beigeladene zu 1 hat sich in keiner Weise mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu den verwandten Begriffen Gefälligkeitshandlung und arbeitnehmerähnliche Tätigkeit auseinandergesetzt (vgl zum Begriff der Gefälligkeitshandlung: BSG SozR 3-2200 Nr. 20; zu arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten: SozR 4-2700 § 105 Nr. 1, insbesondere in Verbindung mit Pferden: SozR 3-2200 § 539 Nr. 28 sowie Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92, jeweils mwN).
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